Kaskogutachten / Beweissicherung

Kaskogutachten

Im Falle eines Kaskoschadens hat die Versicherung das Recht einen eignen Gutachter zu benennen.
Wenn Sie mit dessen Gutachten zufrieden sind gibt es keine Probleme.

Sollten Sie aber die Richtigkeit oder Vollständigkeit des von der Versicherung in Auftrag gegebenen Gutachten anzweifeln, wird es schwierig.

In diesem Fall kommen Sie um einen eigenen Gutachter nicht herum.

Ich erstelle für Sie ein aussagekräftiges Gutachten, mit dem Sie zu Ihrem Recht kommen.

Beweissicherung

Sie sind sich sicher: der Schaden an ihrem Fahrzeug bestand schon vor dem Kauf oder ist die Folge einer mangelhaft durchgeführten Reparatur. Sie müssen belegen, dass ein Schaden bereits behoben wurde oder vor einem bestimmten Zeitraum noch nicht bestanden hat?

Dann benötigen Sie ein aussagekräftiges Gutachten zur Beweissicherung.

Kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gern.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich !

Und wir besprechen alles Weitere!

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Kfz-Sachverständigenbüro

Joachim Borcherding

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